Waffenschränke
Waffenschränke sind Pflicht für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, und zwar für den Zeitraum, in dem sie nicht geführt werden. Waffenschränke werden für Kurz- und Langwaffen angeboten. Da nach den Vorschriften die Munition getrennt von den Waffen aufbewahrt und versperrt werden muss, haben Waffenschränke meist einen genormten Innentresor (Möbeltresor innerhalb des Waffenschrankes). Für Langwaffen sind meist Halterungen für Gewehrläufe oder einem Putzstock im Schrank vorhanden. Waffenschränke müssen fachgerecht an der Wand oder am Boden befestigt werden.
Nach aktuellen Mißbräuchen von Schusswaffen wurden die Gesetze zur Aufbewahrung von Schusswaffen verschärft, so werden heute Waffenschränke mit einer Mindestanforderung nach VdS Klasse I, benötigt. Ältere bestehende Waffenschränke mit der Klassifizierung nach VDMA Stufen A oder B haben Bestandsschutz und brauchen bislang nicht ersetzt werden. Der Widerstand von Waffenschränken nach der aktuell geforderten Norm, sowie mit einer fachgerechten Befestigung, ist mit einer mittleren Einbruch-/Diebstahl-Sicherheit einzustufen.
Übrigens werden Aufbewahrungsorte für Waffen von Landratsämtern, bzw. Stadt- und Kreisordnungsämtern, geprüft. Zu der Überprüfung der Aufbewahrung in einem genormten befestigten Behältnis zählt auch das Vorhandensein einer mechanischen Grundsicherung, bzw. je nach Waffenanzahl, einer erweiterten Sicherung, des Gebäudes des Aufbewahrungsortes. Siehe auch mechanische Absicherung.
Waffenschränke bieten wir aus wirtschaftlichen Abwägungen nur noch für unsere qualitätsbewussten Kunden, und dann immer inklusive einer fachgerechten Befestigung vor Ort, an.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
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