Absicherung für private und geschäftliche Objekte
Die Absicherung eines Objektes vor Einbruch und Diebstahl geschieht einerseits zur notwendigen Einhaltung der Sicherheitsanforderungen von Sachversicherern, für das Risiko Einbruch/Diebstahl durch Gebäudeöffnungen, sowie andererseits für den zusätzlichen erweiterten Schutz des Eigentums und auch des leiblichen Wohls.
Absicherungen gegen Einbruch und Diebstahl sollten zuerst als mechanische Grundsicherung erfolgen und darüber hinaus bei Bedarf mit elektronischer Sicherung erweitert oder komplettiert werden.
Mechanische Absicherungen erfolgen durch die Ausstattung von geprüften und genormten Schließeinrichtungen, Beschlägen und Nachrüstelementen, für Türen, Tore, Fenster, Lichtschächte, Lichtkuppeln, usw. Sie dienen dazu den Einbruchwiderstand, gegenüber Einbrechern mit Einbruchwerkzeugen, zu erhöhen.
Elektronische Absicherungen dienen in vielen Fällen zur Ergänzung der mechanischen Grundsicherung. Sie bestehen aus Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen oder Zutrittskontrollsystemen. Eine Einbruchmeldeanlage kann allerdings einen Einbruch nicht unbedingt verhindern, sie hat vorranig die Aufgabe einen Einbruch zu melden. Eine Videoüberwachungsanlage überwacht einen Erfassungsbereich und zeichnet die optische Erfassung auf. Einen Einbruch kann auch eine Videoüberwachung nicht verhindern. Zutrittskontrollsysteme dienen der Konfiguration und Protokollierung von Zutritten durch Personen.
Die genannten mechanischen und elektronischen Absicherungsmaßnahmen sinnvoll miteinander kombiniert bieten einen sehr hohen Schutz gegen einen Einbruch mit Diebstahl. Dabei ist es absolut notwendig, nur geprüfte und genormte Teile für die Absicherung zu verwenden, und diese von qualifizierten zertifizierten Fachleuten, nach Herstellervorschriften und geltenden Richtlinien, montieren zu lassen.
Bitte wählen Sie Ihre gewünschte Absicherung.
|