Sicherheitsfachgeschäft Reißner

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Elektronische Absicherung

Elektronische Absicherungen dienen in vielen Fällen zur Ergänzung der mechanischen Grundsicherung. Sie be- stehen z. B. aus Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen oder Zutrittskontrollsystemen. Eine Einbruch- meldeanlage kann allerdings einen Einbruch nicht unbedingt verhindern, sie hat vorranig die Aufgabe einen Einbruch zu melden. Eine Videoüberwachungsanlage überwacht einen Erfassungsbereich und zeichnet die optische Erfassung auf. Einen Einbruch kann auch eine Videoüberwachung nicht verhindern. Zutrittskontrollsysteme dienen der Konfiguration von Schließungsberechtigungen und der Protokollierung von Zutritten durch Personen.

Hier eine allgemeine Beschreibung der gängigen elektronischen Einbruch-/Diebstahlabsicherungen:

Einbruchmeldeanlage
Einbruchmeldeanlagen (EMA)
sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.

Eine Einbruchmeldeanlage soll:
* durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern.
* im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen.
* die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren.
* die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren.
* helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.

Vorschriften und Richtlinien
Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören die Polizei oder in Deutschland die VdS Schadenverhütung GmbH.

Bei der Planung, Projektierung, Installation und Wartung sind insbesondere zu beachten:
* DIN EN 50131-1; VDE 0830-2-1:2010-02 Alarmanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
* DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 1: Allgemeine Festlegungen.
* DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und
  Überfallmeldeanlagen.
* VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau.

Diese Normen und Richtlinien legen unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl der Alarmmelder, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume zur Funktionsprüfung fest.

Alarmierungstypen:
Stiller Alarm, akustischer Alarm und optischer Alarm werden unterschieden, ebenso Internalarm, Externalarm und Fernalarm.


Videoüberwachungsanlage
Videoüberwachungsanlagen dienen der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Ein Haupt- einsatzgebiet von Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen, des Verkehrs und technischen Anlagen aller Art.


Im englischen Sprachraum werden Video-Kameras und deren Installationsart zum Teil noch unter der alten Bezeichnung “Closed Circuit Television” (CCTV) geführt. Der Ausdruck “Closed Circuit” (übersetzbar mit geschlossener Kreis oder geschlossene Leitung) verweist darauf, dass die Bilder der CCTV-Kameras an eine begrenzte Zahl von Empfangsgeräten übertragen werden. Mit dem Verweis auf die “geschlossene Leitung” grenzt man die CCTV- Übertragungen vom öffentlichen Fernsehen ab, dessen Bilder von einem unübersehbar großen Publikum betrachtet werden können.

Für Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen gibt es jedoch neuerdings eine internationale Normenreihe, die auch in Europa Gültigkeit hat. Die Normenreihe EN 62676 beschreibt sogenannte Video surveillance systems (VSS). In Deutschland gibt es zum Teil auch den Begriff Videoüberwachungsanlage (VÜA).

Herkömmliche Videoüberwachungsanlagen bestehen aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor, optional erlauben die Systeme eine Aufzeichnung der Bilder, die Übertragung erfolgt analog, kabelgebunden oder kabellos.

In modernen Anlagen werden in der Regel digitale Kameras, die über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Computer angeschlossen werden (IP-Kameras), verwendet. über spezielle Videoüberwachungssoftware können zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Bewegungserkennung, Gesichtserkennung und die Speicherung der Daten vorgenommen werden.


Zutrittskontrollsystem
Ein
Zutrittskontrollsystem
steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.

Identmittel:
Als Medien für die Zutrittskontrolle können sowohl aktive, passive als auch biometrische Identmittel dienen.

 

 

 

 

 
[Absicherung] [mechanisch]

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Quellenangabe: Firma ABUS KG, ABUS Security-Center GmbH, ABUS-Pfaffenhain GmbH, Fachverband interkey, LKA München