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Mechanische Absicherung
Mit mechanischen Schutzvorrichtungen an Türen und Fenstern, oder sonstigen Zugängen, erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Objekts. Je besser ein Haus, eine Wohnung, ein Firmengebäude oder Ladenlokal, mit mechanischen Sicherungen geschüzt wird, desto kleiner werden die Erfolgschancen für Einbrecher.
Sicherheitsfachbetriebe und polizeiliche Beratungsstellen werden Ihnen bei einer Beratung zur Einbruch- und Diebstahlabsicherung Ihres Objekts, zunächst eine mechanische Grundsicherung empfehlen. Dabei sind in erster Linie die Richtlinien für Hausratversicherungen oder für gebündelte Sachversicherungen, beide im Bereich Einbruch/Diebstahl, einzuhalten. Darüber hinaus kann die Absicherung nach Ihren persönlichen Anforderungen, oder nach dem explizit einzuschätzenden Risiko, erhöht und erweitert werden.
Zur mechanischen Einbruch-/Diebstahl-Grundsicherung eines Objekts zählt folgender Umfang:
Einbruchsrisiko
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mechanische Grundsicherung
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DIN EN Normen der Teile
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Haustüren, Kellertüren, Wohnungstüren, Abschlußtüren für Gewerbebetriebe
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Zweckmäßige genormte Türe mit Profilzylinder- schloss, Sicherheitsschließzylinder durch Schutzbeschlag geschützt mit massivem und fest verankertem Schließblech
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Schließzylinder n. DIN EN 1303, Schutzbeschlag n. DIN 18257 ES 0-3, Türschloss und Schließblech n. DIN 18251-1/2 und DIN EN 112209
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Fenster, Fenstertüren, Schiebetüren
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Zweckmäßige genormte Fenster oder Fenstertüre mit genormten Beschlägen. Pilzkopfverriegelung als Standard
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Beschläge n. DIN EN 1627 sowie n. EN 13126-1 bis 19 und weitere
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Kellerfenster, Lichtschächte
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Absicherung mit massiver Gitterrostsicherung oder Fenstergitter
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Fenstergitter n. DIN EN 1627 RC1/RC2 N, RC 2 bis RC 6
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Lichtkuppeln
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Massive Vergitterung der Kuppel innerhalb des Gebäudes
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Fenstergitter n. DIN EN 1627 RC1/RC2 N, RC 2 bis RC 6
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Türen und Tore Die technische Ausführung von Türen und Toren bildet die Grundlage für einen einbruchsicheren Abschluss eines Gebäudes/Raumes. Die Leistungseigenschaften von Fenstern, Türen und Toren sind in der Produktnorm DIN EN 14351-1 dargelegt. Zudem werden alle An- und Einbauteile von Türen und Toren in separaten Normen geprüft. Entscheidend für die Auswahl von Türen und Toren ist die Prüfung der Zweckmäßigkeit für die Verwendung am Einbauort. Dazu müssen die Anforderungen bezüglich Einbruchschutz, Rauch- und Feuerschutz, Lärmschutz, Fluchtweg, Haltbarkeit, klimatischer Verhältnisse und gesundheitsrechtlicher Bestimmungen, eingehalten werden. In der Regel werden Türen und Tore, die auf Ihre Zweckmäßigkeit geprüft wurden, bereits im Neuzustand vom Hersteller/Lieferant mit der notwendigen Einbruchsicherheit ausgestattet, geliefert und fachgerecht vor Ort eingebaut/gesetzt. Reichen diese Anforderungen für die Sicherheit nicht aus, kann mit geeigneten/geprüften Teilen nachgerüstet werden.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Türen und Tore allgemein * Sicherheitsschließzylinder. * Sicherheitsbeschlag / Schutzbeschlag. * Türschloss, Mehrfachverriegelung, und Schließblech. * Kastenzusatzschloss mit/ohne Türspaltsperre. * Querriegelschloss mit/ohne Türspaltsperre, unterhalb des Türbeschlages montiert. * vertikale Zusatzverriegelung/Stangenverriegelung. * Nachrüstteile und deren fachgerechte Montage nach den Richtlinien der zugehörigen DIN.
Schließzylinder / Profilzylinder / Türzylinder Schließzylinder, Profilzylinder oder Türzylinder, gemeint ist der heute allgemein an einer Türe oder einem Tor verwendete Sicherheitsschließzylinder, der mit einem Zylinderschlüssel betätigt wird. Schließzylinder/Profilzylinder werden in der DIN EN 1303 genormt. Für eine mechanische Grundsicherung an Gebäudeabschlüssen benötigen Sie mindestens einen Schließzylinder/Profilzylinder nach dieser Norm. Eine sicherere Ausführung bilden Schließzylinder/ Profilzylinder, die einen patentrechtlichen und technischen Kopierschutz, aufweisen. Der Patentschutz verhindert durch die Patentierung von Profilen oder Bauteilen eines Schließzylinders, weitgehend dessen unberechtigte Schlüssel-Nachfertigung. Da so ein Patentschutz nur eine gewisse Zeit lang (20 Jahre in Deutschland und Europa) besteht, und dieser Patentschutz nicht unbedingt in jedem Fall vor unberechtigter Nachfertigung schützt, bekommt der technische Kopierschutz zunehmend Bedeutung. Die Verkompliziertheit der Schlüssel-/Schließzylinder-technik bietet den besseren Schutz vor einer unberechtigten Nachfertigung eines Schlüssels. Sehr entscheidend vor Überwindung ist jedoch auch der Schutz des Zylinders durch geeignete Beschläge an der Türe oder dem Tor.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Schließzylinder / Profilzylinder / Türzylinder * mechanische, patentrechtlich und technisch geschützte Sperrschließung oder Schließanlage mit Sicherungskarte. * elektronische Einzelschließung oder Schließanlage mit Chipschlüssel-, Transponder-Schließmedien, Codeeingabe. * mit Bohrschutz, Ziehschutz, Abbrechschutz, zus. mechanischen Sperreinrichtungen, magnetischer oder elektronischer Abfrage (Transponder, Chip), kombinierte elektromechanische Abfrage, Codeeingabe, Finger- abdruckleser, Protokollierung.
Sicherheitsbeschlag / Schutzbeschlag Der Sicherheits-/Schutzbeschlag dient zum Einen mit seiner ursprünglichen Eigenschaft der Einleitung von Kräften als Griff der Türe / des Tores, zum Anderen als Schutzhülle für das Türschloss und den Schließzylinder. Sicherheits- und Schutzbeschläge werden in der DIN 18257 oder der DIN EN 1627 genormt. Für die mechanische Grundsicherung an Gebäudeverschlüssen benötigen Sie mindestens einen Sicherheits-/Schutzbeschlag nach der Norm DIN 18257 mit dem Widerstand ES 0, besser jedoch ES 1. Sicherheits-/Schutzbeschläge mit einem zusätzlichen Zylinderschutz-/ Kernziehschutz bieten einen höheren Widerstand gegen Angriffe auf den Schließzylinder. Sicherheits-/Schutz- beschläge bestehen immer aus Außen- und Innen-Türschild, die Türschilder sind aufeinander abgestimmt und werden als eine Einheit geprüft. Diese Türbeschläge müssen zwingend nach Herstellervorschrift montiert werden, sonst bieten sie unter Umständen keinen ausreichenden Schutz. Auch Schutz-/Sicherheitsrosetten sind in vergleichbaren Ausführungen lieferbar.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Sicherheitsbeschlag / Schutzbeschlag * nach DIN 18257 ES 0 bis ES 3, mit fachgerechter Montage. * mit Zylinderschutz/Kernziehschutz, Anbohrschutz. * bauartspezifisch für Holz-, Alu-, Metall-, Brand- und Feuerschutz-, Rohrrahmen- oder Schmalrahmentüren. * mit Chip- oder Transponderleser, Codetastatur (Zahleneingabe), oder Fingerabdruckleser.
Türschloss und Schließblech Die Rolle des Türschlosses mit dem Schließblech ist eine entscheidende für die gute Verriegelung des Türblattes mit der Türzarge (Türrahmen). Türschlösser und Mehrfachverriegelungen werden in der DIN 18251-1 bis 3, sowie Schlösser für Feuer- und Rauchschutztüren, in der DIN 18250, genormt. Ein sicheres Schließblech sollte massiv sein und eine Materialstärke von mindestens 3 mm besitzen. Für eine fachgerechte Montage müssen ausreichend Bohrungen bzw. Ausnehmungen vorhanden sein. Eine Verankerung des Schließblechs im Mauerwerk bietet oft bessere Festigkeitswerte als an der Türzarge. Ein genormtes Türschloss mit einem massiven gut verankertem Schließblech ist für die mechanische Grundsicherung unabdingbar. Übrigens sollte nach den Richtlinien der Sachversicherer der Riegelausschluss (komplett ausgeschossener Riegel des Türschlosses, etwa 15-20mm) immer voll ausgenutzt werden. Dies bedeutet, dass Türschloss sollte mach Möglichkeit immer bis zum Anschlag zugedreht, bzw. verriegelt, werden. Dadurch entsteht die größtmögliche Überdeckung des Riegels mit dem Schließblech. Mehrfachverriegelungen haben eine größere Anzahl von Verriegelungspunkten rund um die Türe und bieten dadurch einen größtmöglichen Widerstand gegen Einbruchsversuche. Rollenzapfenverriegelungen ohne Pilzkopf an Mehrfachverriegelungen haben keinen guten Widerstand gegen Auf-/Aushebeln und sind ungeeignet.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Türschloss und Schließblech * nach DIN 18251-1 bis 3. * mit großem Riegelausschluss (20 - 25mm). * Mehrfachverriegelung mit mindestens 3 Verriegelungspunkten, Rundzapfen mit mindestens 25mm Ausschluss, Schwenkzapfen, Hakenzapfen, Hakenverriegelung. * Sicherheitschließblech als Metall mit 250mm - 500mm Länge und mindestens 3mm Materialstärke, mindestens 5-7 Befestigungsbohrungen, Schrägverankerung in der Wand, mit Schutz gegen Manipulation des Türschlosses (Falle) durch den Türspalt.
Fenster / Fenstertüren / Schiebetüren Bei der Herstellung von genormten Fenstern und Fenstertüren müssen zahlreiche Normen für diverse Eigenschaften, wie Einbruchschutz, Arten von Beschlägen, Arten von Bändern, Betätigungsgriffen, Sonderausstattungen, Isolierung und Wärmewert, eingehalten werden. Alle relevanten Beschlagteile werden separat geprüft und genormt, Diese Normen sind je nach Fensterausführung und verwendetem Fensterwerkstoff unterschiedlich. So sind auch die Einbau- und Montagevorschriften für Fenster, Fenstertüren und Schiebetüren, genormt. Die wichtigsten Normen sind in der DIN EN 1627 (Entwurf), der DIN EN 12051 (Entwurf), sowie der DIN EN 13126-1-19 (Entwurf und Vornorm), niedergelegt. Es ist so wie bei den Türen auch, dass die technische Ausführung von Fenstern/Fenstertüren, die Grundlage für einen einbruchsicheren Abschluss eines Gebäudes/ Raumes bildet. In der Regel werden Fenster und Fenstertüren, sowie wie Türen die auf Ihre Zweckmäßigkeit geprüft wurden, bereits im Neuzustand vom Hersteller/ Lieferant mit der notwendigen Einbruchsicherheit ausgestattet, geliefert und fachgerecht vor Ort eingebaut/gesetzt. Reichen die Anforderungen für die Sicherheit nicht aus, kann mit geeigneten/geprüften Teilen nachgerüstet werden.
Dabei wird im Groben zwischen der Aufrüstung / des Austausches des eigentlichen Fensterbeschlages, und der Nachrüstung mit zusätzlichen aufgeschraubten Fenstersicherungen, unterschieden. Einbruchhemmende Fensterbeschläge werden in der Norm DIN EN 1627 (Entwurf) geregelt. Einbruchhemmende Nachrüstprodukte für die Fenstersicherung werden in der Norm DIN 18104 Teil 1 und Teil 2 geregelt. Das Regelwerk legt Anforderungen und Prüfverfahren fest. Das Nachrüsten mit einer Zusatzsicherung ist allerdings nur so gut, wie die Verschraubung und der Untergrund sind, auf dem die Sicherung befestigt wird. Auch dazu trifft die DIN 18104 eine Aussage. Eine der Neuerungen ist im Zuge der Europäisierung die Umbenennung der bis 2011 bekannten Widerstandsklassen (WK) in “resistance class” (RC). So sollten neue Fenster und Fenstertüren mindestens RC 2 nach DIN EN 1627 / Nachrüsten nach DIN 18104, entsprechen. Diese Elemente sind mit Pilzkopfbeschlägen, einer einbruchhemmenden Verglasung und einem abschließbaren Fenstergriff gesichert.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Fenster / Fenstertüren / Schiebetüren * einbruchhemmender Fensterbeschlag nach DIN EN 1627, mit fachgerechter Montage. * einbruchhemmende Nachrüstprodukte nach DIN 18104 Teil 1 und 2, mit fachgerechter Montage. * abschließbarer Fenstergriff nach DIN EN 13126-3, DIN 18267 und RAL-GZ 607/9. * mit Pilzkopfverriegelung, mindestens 2 Stk. je lfd. Meter Verriegelungsband. * Bandseitensicherung/Aushebesicherung mindestens 2 Stk. je 1,5 Meter Fensterhöhe. * Aufschraubfenstersicherung, mindestens 2 Stk. je lfd. Meter Fensterhöhe/Fensterbreite, gegenseitig verhakende Verriegelung, abschließbar (nach DIN, VdS-geprüft, GS-geprüft). * Schiebetürgriffsicherung
Kellerfenster / Lichtschächte Kellerfenster und Lichtschächte vor Kellerfenstern stellen ein hohes Einbruchsrisiko dar, da sie in den meisten Fällen von außerhalb des Grundstückes nicht oder nur schlecht einsehbar sind, und durch die geringere Größe des Kellerfensters, leichter aufgewuchtet oder eingeschlagen werden können. Lichtschächte mit Gitterrosten sind ebenfalls leicht zu überwinden, wenn sie nicht ordentlich und massiv gesichert werden. Die meistens bei Kunststoff- lichtschächten mitgelieferten Blechstreifensicherungen für die Gitterroste sind für eine Absicherung untauglich, da im Kunststoff verankert und viel zu schwach. Gitterroste von Kunststofflichtschächten müssen mit massiven vor Manipulation geschützten Kettensicherungen an der Fensterlaibung (Massivbeton, gemauerte Kellerwand) befestigt werden. An Lichtschächten aus Beton reichen massive vor Manipulation geschützte Lichtschachtsicherungen mit Flacheisenverankerung aus. Bei der Lichtschacht-/Gitterostsicherung ist unbedingt die Möglichkeit eines Notausstieges aus den Kellerräumen, zu gewährleisten. Durch die geringere Größe von Kellerfenstern und dem höheren Einbruchrisiko sollten Kellerfenster ohne Lichtschacht mit Fenstergittern gesichert werden. Handelt es sich um Kellerfenster in besserer Ausführung, ähnlich den Wohnraumfenstern, können auch einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Nachrüstsicherungen zum Aufschrauben, zur Einbruchsicherung verwendet werden.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Kellerfenster / Lichtschächte * Lichtschacht-/Gitterrostsicherung mit massiver Flacheisen- oder Kettenverankerung, Manipulationsschutz von außen, flach aufliegende Halteplatten, Schlösser für Notausstieg ohne Schlüssel zu öffnen, mit Manipulationsschutz. * Lichtschacht-/Gitterrostsicherung in der Fensterlaibung oder am Betonlichtschacht im festen Mauerwerk manipulationsgeschützt verankert. * Fenstergitter nach DIN EN 1627 RC1/RC2 N, RC 2 bis RC 6. vom Metallbauer, oder vorgefertigt, nach Richtlinien montiert. * Fenstergitter in der Fensterlaibung mit 140-150 mm langen Sicherheitschrauben parallel zum Mauerwerk verschrauben. * Fenstergitterstäbe mindestens 18 mm dick, Abstand Gitterstäbe 120 mm, Berührungspunkte der Gitterstäbe verschweißt oder vernietet, mindestens 4 Befestigungspunkte, besser 6.
Lichtkuppeln Die Einbruch- und Diebstahl-Absicherung von Lichtkuppeln wird leicht vernachlässigt, doch werden diese Lichtöffnungen in Flachdächern gern als Einbrucheinstieg genutzt. Sichern lassen sich Lichtkuppeln zunächst durch die Bauart. Die Lichtkuppel sollte vom Material her stabil sein und sich möglichst nicht durch Zerschneiden der Abdichtung, abheben lassen. Da sich die meisten Lichtkuppeln jedoch elektromotorisch öffnen lassen, muss die Öffnung der Kuppel im Innenbereich unterhalb der Kuppel durch ein massives Gitter gesichert werden. Für diese Gitter gelten die gleichen Richtlinien der DIN EN 1627 RC1/RC2 N, RC 2 bis RC 6.
Möglichkeiten der Nachrüstung-> Lichtkuppeln * massive Vergitterung nach DIN EN 1627 RC1/RC2 N, RC 2 bis RC 6 im Innenbereich unterhalb der Kuppel.
Sicherlich können nicht alle gewünschten Sicherungen und diese in jedem Fall nach den Richtlinien der DIN 18104 oder anderen Richtlinien geliefert und montiert werden. In solchen Fällen muss zusammen mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Auch die Abstimmung mit den Versicherern ist manchmal notwendig und teils für den Geldbeutel nützlich.
Gerne geben wir Ihnen unverbindlich eine Beratung zur Einbruch- und Diebstahl-Absicherung Ihres Objekts.
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